3G-Standard: getestet, geimpft oder genesen

In den zurückliegenden Monaten kam vor Veranstaltungen wie z.B. Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Beerdigungen immer wieder die Frage auf, welche aktuellen Bestimmungen beim Zugang unter Corona-Bedingungen beachtet werden müssten: Wie viele Personen dürfen teilnehmen, welche Abstände sind einzuhalten, darf gesungen werden ? – usw. und so fort.

Nun sind seit dem 20. August 2021 neue Corona-Maßnahmen in Kraft gesetzt worden, die wir in der aktuellen Gemeindearbeit umzusetzen suchen. Das oberste Ziel muss dabei sein, dass nicht nur der eigene, sondern auch der gesundheitliche Schutz unseres Nächsten gewährleistet wird. Aus diesem Grund setzen wir beim Zugang zu Veranstaltungen ab sofort auf den sogenannten 3G-Standard. Dieser Standard bedeutet, auf den Punkt gebracht:

Man muss getestet, geimpft oder genesen sein, um an Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

Wir bitten Sie daher, einen Nachweis Ihrer Impfung bzw. Genesung in Papierform (Impfpass oder QR-Code ggfs. von Zweitimpfung) oder in digitalem Format (CovPass oder Corona Warn-App) mitzubringen und dafür zu sorgen, sich bei Nachfrage ausweisen zu können.

Übrigens gelten „Personen in Deutschland als geschützt, die mit einem […] COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind.“

Mit freundlichen Grüßen
Martin Will, Pfr.